Beschlussentwurf:

 

1.    Die vergleichende Variantenuntersuchung zum Aufstellungsort der Containeranlage zur Schulauslagerung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Vorschlag der Verwaltung, die Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage von Variante 2b - Aufstellung der Containeranlage auf dem kleinen Sportplatz - wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Diese Vorlage ist im Zusammenhang mit der Vergabevorlage Nr. 2022/1447 zu sehen.

 

Die rasch ansteigenden Zahlen an Geflüchteten seit Kriegsausbruch in der Ukraine erfordern kurzfristige Maßnahmen. In einem ersten Schritt wurden die Geflüchteten in die bereits leergezogene Containeranlage an der Merziger Straße untergebracht. Diese sollte ursprünglich ab dem 01.04.2022 umgebaut und ab Herbst 2022 zur Schulauslagerung der GGS Morsbroicher Straße 14 und anschließend der GGS Carl Maria-von-Weber Platz dienen, damit an diesen Standorten die Grundschulen umfänglich saniert und erweitert bzw. neu gebaut werden können.

 

Da sich aber nun abzeichnet, dass die Containeranlage an der Merziger Straße aufgrund der aktuellen Flüchtlingsthematik auch mittelfristig nicht zur Unterbringung von Schulauslagerungen zur Verfügung stehen wird, wurde kurzfristig nach einer Alternative gesucht.

 

Mit der Vergabevorlage Nr. 2022/1447 wurde der Vergabe zur Lieferung und Montage einer Containeranlage zur Anmietung an die Fa. KB Bau aus Schlüsselfeld zugestimmt, welche am Standort der GGS Waldschule aufgestellt werden soll. Die für 5 Jahre befristete Anmietung der Containeranlage ist beauftragt, und befindet sich in Planung und Produktion. Die vier möglichen Standorte auf dem Grundstück der Waldschule wurden vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Im Ergebnis soll sich für einen Standort mehrheitlich entschieden werden.

 

 

Variante 1a – Bensberger Straße Parkplatz,

 

Variante 1b – Bensberger Straße,

 

Variante 2a – großer Sportplatz,

 

Variante 2b – kleiner Sportplatz.

 

Zu den verschiedenen Standorten wurden Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbereiche eingeholt. Diese liegen als Anlagen der Vorlage bei. Das Ergebnis der schriftlichen Stellungnahmen ist der nachfolgenden Bewertungsmatrix zu entnehmen.

 

Bewertung im Detail:

 

 

Wesentlicher Faktor für die Auswahl des rückwärtigen Sportplatzes als Standort ist die starke Bewaldung des vorderen Grundstückes an der Bensberger Straße. Dadurch ist hier ein Artenschutzgutachten der Stufe II, welches bis zu einem Jahr in Anspruch nimmt, voraussichtlich erforderlich. Im Rahmen dieser Abstimmung sind artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen zu leisten. Darüber hinaus ist im Bereich der Varianten 1 die Inanspruchnahme von Wald im Sinne des Gesetzes wahrscheinlich notwendig. Der Landesbetrieb Wald und Holz ist frühzeitig zu beteiligen. Ein Waldumwandlungsverfahren ist eventuell notwendig, welches in der Regel mit Ersatzaufforstungen verbunden ist.

 

Eine Entscheidung für einen der Standorte an der Bensberger Straße würde zu einer erheblichen Zeitverzögerung für die Umsetzung (ca. 12 Monate) führen.

 

Die Favorisierung des kleinen Sportplatzes (Variante 2b) ergibt sich im Wesentlichen aus der größeren Entfernung zu der sich auf dem Nachbargrundstück befindenden Gasleitung.

 

Fazit:

Unter Abwägung aller Belange schlägt die Verwaltung vor, die Container entsprechend der Variante 2b aufzustellen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit die Aufstellung der Module der Containeranlage in den Herbstferien 2022 erfolgen kann, ist aufgrund des Vorlaufes dringend eine kurzfristige Beschlussfassung zum Standort erforderlich. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den Turnus eingebracht.