Betreff
Gestaltung der Lärmschutzwand am Europaring durch Graffitis
Vorlage
2022/1480
Aktenzeichen
TBL-693-TI
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Gestaltung der Lärmschutzwand am Europaring, Westseite, zwischen der Fixheider Straße und der Straße Am Kettnersbusch durch Aufbringen von Graffitis wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Die Lärmschutzwand an der Westseite des Europarings zwischen der Fixheider Straße und der Straße Am Kettnersbusch wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) unterhalten. Bei der Konstruktion handelt es sich um eine Lärmschutzwand aus Stahlbetonelementen mit lärmoptimierter Schale. Auf der lärmoptimierten Schale wurde aus optischen Gründen eine Holzkonstruktion angebracht, um einen Bewuchs des Bauwerks gewährleisten zu können.

 

Im Frühjahr 2021 wurde der Bewuchs vollständig entfernt und die turnusmäßige Hauptprüfung ausgeführt. Diese zeigte auf, dass der Bewuchs durch den hohen Wurzeldruck bereits massive Schäden an den Stützen der Konstruktion erzeugt hat. Aufgrund dieser Schäden wurden die hölzernen Rank-Konstruktionen vollständig entfernt, um eine Schadenserweiterung durch den Bewuchs zu verhindern.

 

Geplante Vorgehensweise:

Durch die vorhandenen Schäden ist es auch zukünftig erforderlich, dass regelmäßig jedes Element im Detail und handnah geprüft wird. Ein erneuter Bewuchs ist daher nicht vorgesehen. Als Alternative wird vorgeschlagen, die Wand nach erfolgter Reinigung mit Graffitis gestalterisch aufzuwerten. Die Standorte der Werbetafeln müssen aus vertraglichen Gründen erhalten werden.

 

3. Umsetzung:

Die TBL haben in diesem Zusammenhang mit dem Haus der Jugend Kontakt aufgenommen. Diese haben sich grundsätzlich bereiterklärt, die Gestaltung zu übernehmen. Im Vorfeld würden die TBL eine gründliche Reinigung der Wand durchführen lassen. Nach erfolgtem Beschluss wäre eine Umsetzung zur Jahresmitte 2022 denkbar.

 

4. Finanzierung:

Die geschätzten Kosten für die Reinigung in Höhe von ca. 1.500 € sollen aus dem konsumtiven Teil des städtischen Haushaltes, Produkt 120502, Sachkonto 523200 (Unterhaltung Ingenieurbauwerke), finanziert werden. Die Lärmschutzwand wird als Gestaltungsfläche kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung des Projektes sollen die Materialkosten in Höhe von ca. 1.600 € über das Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Tiefbau (FB 66) finanziert werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 120502 Sachkonto: 523200

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.600,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle:       Finanzposition:

Auszahlungen für die Maßnahme: 0,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von Abstimmungsbedarfen war es leider nicht möglich, die Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt zu erstellen. Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.