Der Gestaltung der Lärmschutzwand am Europaring, Westseite, zwischen der Fixheider Straße und der Straße Am Kettnersbusch durch Aufbringen von Graffitis wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Die Lärmschutzwand an der Westseite des Europarings zwischen der Fixheider Straße und der Straße Am Kettnersbusch wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) unterhalten. Bei der Konstruktion handelt es sich um eine Lärmschutzwand aus Stahlbetonelementen mit lärmoptimierter Schale. Auf der lärmoptimierten Schale wurde aus optischen Gründen eine Holzkonstruktion angebracht, um einen Bewuchs des Bauwerks gewährleisten zu können.
Im Frühjahr 2021 wurde der Bewuchs vollständig entfernt und die turnusmäßige Hauptprüfung ausgeführt. Diese zeigte auf, dass der Bewuchs durch den hohen Wurzeldruck bereits massive Schäden an den Stützen der Konstruktion erzeugt hat. Aufgrund dieser Schäden wurden die hölzernen Rank-Konstruktionen vollständig entfernt, um eine Schadenserweiterung durch den Bewuchs zu verhindern.
Geplante Vorgehensweise:
Durch die vorhandenen Schäden ist es auch zukünftig erforderlich, dass regelmäßig jedes Element im Detail und handnah geprüft wird. Ein erneuter Bewuchs ist daher nicht vorgesehen. Als Alternative wird vorgeschlagen, die Wand nach erfolgter Reinigung mit Graffitis gestalterisch aufzuwerten. Die Standorte der Werbetafeln müssen aus vertraglichen Gründen erhalten werden.
3. Umsetzung:
Die TBL haben in diesem Zusammenhang mit dem Haus der Jugend Kontakt aufgenommen. Diese haben sich grundsätzlich bereiterklärt, die Gestaltung zu übernehmen. Im Vorfeld würden die TBL eine gründliche Reinigung der Wand durchführen lassen. Nach erfolgtem Beschluss wäre eine Umsetzung zur Jahresmitte 2022 denkbar.
4. Finanzierung:
Die geschätzten Kosten für die Reinigung in Höhe von ca.
1.500 € sollen aus dem konsumtiven Teil des städtischen Haushaltes,
Produkt 120502, Sachkonto 523200 (Unterhaltung Ingenieurbauwerke), finanziert
werden. Die Lärmschutzwand wird als Gestaltungsfläche kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Zur Unterstützung des
Projektes sollen die Materialkosten in Höhe von ca. 1.600 € über das Unterhaltungsbudget
des Fachbereichs Tiefbau (FB 66) finanziert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 120502
Sachkonto: 523200
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.600,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle: Finanzposition:
Auszahlungen für die Maßnahme: 0,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Bilanzielle Abschreibungen:
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von Abstimmungsbedarfen war es leider nicht möglich, die Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt zu erstellen. Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.