- Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III „Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ - 2. Änderung wird zugestimmt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage zu entnehmen.
2. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 5 der Vorlage) wird gefolgt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ - 2. Änderung (Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Nr. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Planungsanlass
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen -
nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ ist
mit der Bekanntmachung am 01.07.2015 in Kraft getreten. Für diesen
Bebauungsplan ist die 2.
Änderung im Teilbereich Opladen erforderlich, um die Lage
einer Schallschutzwand entlang der Verkehrsfläche planungsrechtlich
festzusetzen.
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II,
III besteht aus dem Gebietsbereich für Leverkusen-Opladen (Blatt 1) und
dem Gebietsbereich für Leverkusen-Alkenrath (Blatt 2). Auf Blatt 1
erfolgt größtenteils die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche. Durch den
Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III wird es ermöglicht, den Trassenverlauf der
„Neuen Bahnallee“ als direkte Nord-Süd-Verbindung zwischen
Rat-Deycks-Straße/Rennbaumstraße (L 219) und Fixheider Straße
(L 288), parallel zu den Bahngleisen, anzulegen.
Ziele und Zweck der Planung
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zur Weiterentwicklung der Quartiere der nbso-Westseite
(Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen -
nbso/Westseite - Quartiere) wurden umfassende schalltechnische Untersuchungen
erstellt. Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass anstelle der
innerhalb der Verkehrsfläche des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II (Blatt
1) vorgesehenen Sichtschutzwand zwischen dem westlichen Gütergleis und der
Neuen Bahnallee nunmehr eine 2,3 m hohe Schallschutzwand erforderlich ist, die
im Abstand von 6,5 m zur Gleisachse zu errichten ist. Diese soll dazu dienen,
schalltechnische Verbesserungen für die westlich an die Bahntrasse angrenzenden
öffentlichen und privaten Bereiche zu schaffen und eine Schallpegelminderung an
den Fassaden der geplanten Bebauung sowie der bereits vorhandenen Bebauung zu
bewirken. In dem nördlichen Teilbereich kann es aus technischen Gründen
erforderlich werden, dass die Schallschutzwand bis zu 7 Meter von der
Gleisachse entfernt errichtet wird. In diesem ungünstigsten Fall errechnet sich
eine Höhe der Schallschutzwand von 3,5 m oberhalb der Schienenoberkante.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 208 A/II, III erfolgt eine Anpassung der planungsrechtlich festgesetzten Straßenverkehrsfläche
der Neuen Bahnallee sowie eine ergänzende Festsetzung für die erforderliche
Schallschutzwand, im nördlichen Bereich i. V. m. Flächen für Straßenbegleitgrün.
Um die erforderliche Schallschutzwand planungsrechtlich zu sichern, werden die
Lage der Schallschutzwand bzw. die Flächen, in denen die Schallschutzwand
errichtet werden soll, als zeichnerische Festsetzung in den Bebauungsplan
Nr. 208 A/II, III eingetragen. Darüber hinaus werden der Abstand
zum östlichen Gleis sowie die Mindesthöhe der Schallschutzwand festgesetzt.
Die Schallschutzwand
betrifft die Straßenverkehrsflächen zwischen der Brücke der Lützenkirchener
Straße im Norden und dem Erzeugergroßmarkt im Süden. Im Süden endet die
Schallschutzwand nördlich des geplanten ovalen Kreisverkehrs an der
Robert-Blum-Straße. Die Gesamtlänge der Schallschutzwand beträgt 1330 Meter.
Die Höhe der Wand mit 2,3 m gewährt auch weiterhin die städtebauliche
Zielsetzung, den Zuggästen aus den vorbeifahrenden Zügen die Blickbeziehung in
die Opladener Innenstadt zu ermöglichen. Lediglich im nördlichen Bereich könnte
sich in einem kleinen Teilstück eine Erhöhung auf bis zu 3,5 m ergeben, sollte
die Lage der Mauer aufgrund technischer Bedingungen weiter als 6,50 m von der
Gleisachse errichtet werden.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Planen hat in seiner Sitzung am 24.10.2016 die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
beschlossen (Vorlage Nr. 2016/1273).
Die frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren wurde im Zeitraum
vom 07.12.2016 bis 21.12.2016 durchgeführt. Das Bebauungsplankonzept wurde in
diesem Zeitraum beim Fachbereich Stadtplanung (Elberfelder Haus) öffentlich
ausgehängt sowie auf der Homepage der Stadt Leverkusen veröffentlicht. In diesem
Zeitraum bestand die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zu der
Planung zu äußern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden seitens der
Öffentlichkeit keine Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben.
Die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Äußerungen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange betrafen im Wesentlichen
- Hinweise
zum Umgang beim Entdecken von Bodendenkmälern,
- Informationen und
Hinweise zur Erdbebengefährdung,
- Hinweise
zur Lage von Abwasserleitungen,
- Hinweise zur Lage von
Richtfunkstrecken,
- Hinweise zur Lage von
Telekommunikationslinien,
- Informationen und
Hinweise zum Leitungsschutz.
Der Planung entgegenstehende Anregungen wurden nicht geäußert.
Änderung des Geltungsbereiches gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 24.10.2016 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Auslegung in seinem nördlichen Abschnitt um ca. 2 Meter nach Osten erweitert. Hierdurch wird zusätzlich ein Bereich erfasst, der zur Anordnung einer Schallschutzmauer geeignet ist, da hierbei ein vorhandenes Regenüberlaufbecken (RÜB) berücksichtigt werden kann. Für diesen Bereich erfolgt die planungsrechtliche Festsetzung als Fläche für bauliche Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zur Errichtung einer Schallschutzwand und die zusätzliche Kennzeichnung als Verkehrsfläche bzw. als Straßenbegleitgrün sowie die Kennzeichnung als Fläche, die noch dem Fachplanungsvorbehalt des Allgemeinen Eisenbahngesetzes unterliegt. Innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III „Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ ist dieser Teilbereich als „Bahnanlage“ gekennzeichnet.
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des
nun anstehenden Bebauungsplanentwurfes und Auslegungsbeschlusses wird die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel zur öffentlichen
Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Nach der öffentlichen Auslegung soll dem Rat
der Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
sowie über die Bebauungsplanänderung (Satzungsbeschluss) vorgelegt werden.
Kosten und Erschließungsbeiträge
Die Lärmschutzwand mit
Kosten in Höhe von etwa 2.023.000 € ist Bestandteil der
Gesamtförderungsmaßnahme „nbso“ mit Mitteln gemäß der Städtebauförderung. Eine Förderung der Maßnahme zur Lärmschutzwand
durch das Land NRW wird durch die nbso für 2017 beantragt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Bei einer
Förderung von 70 % der förderfähigen Kosten verbliebe ein Eigenanteil von 30 %,
der durch die Stadt Leverkusen getragen werden müsste. Derzeit erfolgt die Planung der Schallschutzmauer, die Durchführung der
Baumaßnahme ist für das Jahr 2017 vorgesehen.
Die Lärmschutzwand ist unabhängig von der
Landesförderung erschließungsbeitragspflichtig. Die Beiträge ermitteln sich aus
ca. 90 % der Baukosten. Die Ermittlung und Erhebung von Anliegerbeiträgen
erfolgt parallel zum weiteren Verfahren über den Fachbereich Tiefbau.
Hinweise
Alle zum Bebauungsplan gehörigen Gutachten (Anlagen 6, 7, 8) und der Bebauungsplan in Originalgröße (A0) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hennecke, FB 61, 6135
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Das Planverfahren zum Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogramms „Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als TOP-Projekt enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe Begründung
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Begründung
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung
und sonstigen Unterlagen für die Dauer eines Monats. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur zeitnahen Umsetzung der durch die nbso beabsichtigten parallelen Ausschreibung von Lärmschutzwand und Erschließungsmaßnahme „Neue Bahnallee“ ist eine Befassung im anstehenden Ausschuss notwendig.