a) Umbau und Erweiterung zur Unterbringung von einer Gruppe für unter Dreijährige im Bestand und zwei Gruppen für unter Dreijährige in einem Anbau
- Planungsbeschluss
b) Bezirksbezogene Baumaßnahme ab 30.000 € im Stadtbezirk I
- Energetische Ertüchtigung des Obergeschosses
- Sanierung und Umbau von Sanitärbereichen im Erdgeschoss
- Baubeschluss
Beschlussentwurf
Zu Punkt a)
1. Der Vorplanung des Fachbereichs
Gebäudewirtschaft für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte
Pregelstraße 23, Rheindorf zur Unterbringung von
2 neuen Gruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Anbau
und 5 neuen Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Altbau wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten
Gesamtbaukosten betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 1.500.000,-
€ incl. Mehrwertsteuer.
3. Zur Finanzierung sind im
Haushaltsplanentwurf aus den Mitteln des Finanzplanes auf der Finanzposition 783100
Mittel in ausreichender Höhe angemeldet.
4. Die Planung ist auf der Grundlage
der Vorplanung des Fachbereichs 65 fortzuführen.
Zu Punkt b)
1. Der Entwurfsplanung der Architektenkooperation
Frank Lützenkirchen und Andreas Katzenmeier für die energetische Ertüchtigung
des Obergeschosses und der Entwurfsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft
für die Sanierung und den Umbau von Sanitärbereichen im Erdgeschoss der
Kindertagesstätte Pregelstraße 23, Rheindorf wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten
betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 505.000,- € inklusive
Mehrwertsteuer.
3. Zur Finanzierung sind im
Haushaltsplanentwurf aus den Mitteln des Ergebnisplanes auf der Finanzposition
523107 Mittel in ausreichender Höhe angemeldet.
4. Die Planung ist auf der Grundlage
der Entwurfsplanung fortzuführen.
6. Mit der Durchführung der Maßnahme
ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
Adomat Mues
Begründung
Zu Punkt a)
Der Rat hat zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebot für 35% der
Kinder unter drei Jahren in seiner 38. Sitzung (16. TA) am 29.06.09 auf der
Grundlage der Vorlage Nr. R 1597/16. TA u. a. die Erweiterung der Kindertageseinrichtung
Pregelstraße 23 in Rheindorf um 3 auf 8 Gruppen beschlossen.
Vorgesehene Maßnahmen
Das Raumprogramm musste fortgeschrieben werden. Das Landesjugendamt fordert
für jede Betreuungsgruppe in der Gruppenform II neben dem Gruppenraum und dem
Nebenraum zwingend einen weiteren separaten Schlafraum/ Nebenraum zur
Differenzierung. Der Anbau kann nur noch 2 Gruppen für jeweils 10 Kinder unter
drei Jahren aufnehmen.
Die geplanten Umbaumaßnahmen im Bestand sichern zum einen die vollständige
Umsetzung des vom Landesjugendamt geforderten Raumprogramms für schon
eingerichtete und für die neuen Plätze für Unter-Dreijährige. Zudem können
hierdurch im Bestand über die Plätze im Neubau hinaus 5 weitere Plätze für Kinder
unter drei Jahren eingerichtet werden.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat auf Grundlage des genehmigten
Raumprogramms in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem
Landschaftsverband Rheinland eine Vorplanung erarbeitet.
Die An- und Umbauplanungen sehen im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
§
Der Anbau nimmt 2 Gruppenräume für den
Gruppentyp II mit jeweils einem zugeordneten Nebenraum und jeweils einem
zugeordneten Raum zur Differenzierung, einen gemeinsamen Sanitärbereich mit
Wickelmöglichkeiten und einen gemeinsamen Abstellraum auf.
Im Anbau können 20 Kinder unter drei Jahren betreut werden.
§
Im Südflügel des Bestands kann der
Mitarbeiterbereich aufgrund der mit der Vorlage Nr. Bez.I /208/ 16.TA
beschlossenen Umbaumaßnahem im Obergeschoss der Pregelstraße 23 entfallen.
Für die Bestandsgruppe wird ein räumlich getrennter Nebenraum geschaffen. Eine
Gruppe der Gruppenform I wird mit dazugehörigem Nebenraum und Abstellraum eingerichtet.
Der Raum zur Differenzierung wird vergrößert, um eine gemeinsame Nutzung durch beide
Gruppen des Südflügels zu ermöglichen. Ein Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeit
wird installiert. Ein Hauswirtschaftsraum wird eingerichtet.
Im Südflügel Bestand bleibt die Betreuungsmöglichkeit für 5 Unter-Dreijährige
bestehen, dazu werden 5 Plätze neu geschaffen.
§ Im Ostflügel des Bestandsgebäude wird ein Nebenraum unterteilt, um für die vorhandene Gruppe Gruppentyp II, mit 10 Plätzen für unter Dreijährige, den vom Landschaftsverband geforderten Raum zur Differenzierung zu schaffen.
§ Im Westflügel Bestand wird ein Teil der Flurfläche, ein Abstellraum und ein Essbereich zusammengelegt, um einen größeren Essbereich für die erweiterte Einrichtung zu schaffen. Ein Gruppenraum wird als zweiter Essbereich eingerichtet. Die Küche wird bedarfsgerecht modernisiert.
§ Die energetische Sanierung des Erdgeschosses Bestand ist zurzeit nicht vorgesehen. Auch aufgrund enger funktionaler Verknüpfungen und der Verzahnung der Haustechnik im Bestand und im Erweiterungsbau wurde von einer Passivhausbauweise Abstand genommen. Es ist geplant, den Anbau entsprechend der Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 zu errichten.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Ingenieurleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär
an die
Ingenieurgesellschaft Hoffmann + Schmidt zu vergeben. Die Ingenieurleistungen für Elektrotechnik sollen an das Büro itg Merten & Partner vergeben werden. Hinsichtlich der Architektenleistungen wird eine Vergabe, spätestens ab Leistungsphase 5, an die Architektenkooperation Frank Lützenkirchen und Andreas Katzenmeier angestrebt.
Terminplan
Der Baubeschluss ist für Juli zu erwirken.
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung durch die Bauaufsicht erforderlich.
Zurzeit sind jedoch keine Einschränkungen in baulicher und
planungsrechtlicher Hinsicht bekannt.
Die Ausführung ist für 2010/ 2011 geplant, die Inbetriebnahme für 2012.
Zu Punkt b)
Im Juli 2008 wurde für die Kindertageseinrichtung Pregelstraße 23 ein Bedarf
für die Sanierung der Waschräume festgestellt: Die Waschräume sind ca. 40 Jahre
alt. Entsprechend unzureichend ist der hygienische Standard. Der Zuschnitt der
Räume entspricht nicht mehr den Anforderungen an die jetzigen Verhältnisse (zu
groß, keine Wickelmöglichkeit, kein WC für Behinderte).
Ende 2008 wurde die Sanierung von 2 der 6 Waschräume abgeschlossen.
Im Frühjahr 2009 zeichnete sich ab, dass der Standort Pregelstraße 23 für den
Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahre geeignet ist. Um
beide Planungen aufeinander abzustimmen, wurde die Sanierung der Waschräume für
die Zeit der Erweiterungsplanung gestoppt.
Am 26.08.2009 wurden mit der Vorlage Nr. Bez.I /208/ 16.TA Umbaumaßnahmen im
Obergeschoss und die Errichtung eines Glasanbaus beschlossen, die
gewährleisten, dass die Kindertageseinrichtung Pregelstraße 23 alle Leistungen
eines „Familienzentrums NRW“ erbringen kann.
Bei der Fortschreibung der Planung wurde ein erhöhter Bedarf an Brandschutz
sichernden Maßnahmen festgestellt. Zudem hat sich gezeigt, dass das Dach und
die Fassade des Obergeschosses sanierungsbedürftig sind. Es sind bereits sichtbare
Bauschäden, wie Feuchte und Schimmelbefall, aufgetreten.
Vorgesehene Maßnahmen
Die Architektenkooperation Frank Lützenkirchen und Andreas Katzenmeier hat
die Entwurfsplanung für die Fassadensanierung Obergeschoss erstellt. Der
Fachbereich Gebäudewirtschaft hat unter Berücksichtigung der erhöhten
Brandschutzanforderungen aus der Umbauplanung Obergeschoss mit Glasanbau und
unter Einbeziehung der Erweiterungs- und Umbauplanung für die Betreuung von
Kindern unter drei Jahren die Entwurfsplanung für die Sanierung der Waschräume
erstellt.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
§ Um den Erhalt der Bausubstanz zu gewährleisten, die Investitionen der Umbaumaßnahmen im Obergeschoss nicht zu gefährden und den Energieverbrauch zu senken, wird das Dach und die Fassade des Obergeschosses entsprechend der Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 erneuert.
§ Da der Mitarbeiterbereich im Erdgeschoss zugunsten einer Gruppe für Kinder unter drei Jahren entfallen kann, werden die angrenzenden abgängigen Personaltoiletten nicht saniert. Sie werden ferner, zusammen mit dem Putzmittelraum in eine unbelichtete Innenzone im Eingangsbereich verlegt.
§ Um eine natürliche Belüftung und Belichtung zu gewährleisten, wird das Leiterbüro in einen der abgängigen Waschräume im Westflügel verlegt.
§ Ein zweiter Waschraum im Westflügel wird bedarfsgerecht eingerichtet.
§ Die verbleibende Fläche im Bereich der ehemaligen Waschräume Westflügel wird zu einem dringend benötigten Nebenraum Küche umgenutzt.
§ Brandschutz sichernde Maßnahmen, wie der Einbau von G30 Verglasung, T30-RS Türen und der Einbau einer Brandmeldeanlage, werden ausgeführt.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Ingenieurleistungen für Heizung, Lüftung und
Sanitär an die
Ingenieurgesellschaft Hoffmann + Schmidt zu vergeben. Die Ingenieurleistungen für Elektrotechnik sollen an das Büro itg Merten & Partner vergeben werden. Es wird angestrebt, die Architektenleistung ab Leistungsphase 4 durch die Architektenkooperation Frank Lützenkirchen und Andreas Katzenmeier erbringen zu lassen.
Terminplan
Es ist beabsichtigt, die
Baugenehmigung bis März zu erwirken.
Die Ausführung soll spätestens in den Betriebsferien der Kindertageseinrichtung
im August 2010 beginnen.
Die Inbetriebnahme ist für 2011 geplant.
Finanzielle Auswirkungen
Zu Punkt a)
Gemäß der Kostenschätzung betragen die Gesamtbaukosten
1.500.000,- € incl. Mehrwertsteuer.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der gesamten Maßnahme sind lt. Haushaltsplanentwurf auf der Finanzstelle 65010170011065 wie folgt angemeldet:
Ansatz 2010 VE 2011
1.000.000,- € 500.000,- €
Ansatz 2011
500.000,- €
Die Baumaßnahme ist auf Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“, RdErl. des Ministeriums
für Generationen, Familie, Frauen und Integration förderungsfähig.
Die Förderung besteht in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 90% der nach
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben pro
Platz. Für die 20 neuen Plätze für
Kinder unter drei Jahren im Anbau erfolgt die Förderung gem. Ziff. 4.4.1.1 der
Richtlinien Investitionsförderung mit 20.000,00 € je Betreuungsplatz. Bei Aus-
und Umbaumaßnahmen beträgt die Förderung 8.500 € pro Platz. Für die 5 neuen
Plätze für Kinder unter drei Jahren im Bestand kann die Pauschale je
Betreuungsplatz nach LV-Rundschreiben Nr. 42/591/2008 (Ziffer 1) gegebenenfalls
jedoch auch 20.000,00 € betragen.
Der Zuschussantrag muss bis zum 30.06.2010 dem Landesjugendamt vorgelegt
werden.
Zu Punkt b)
Gemäß der Kostenberechnung betragen die Gesamtbaukosten
505.000,- € incl. Mehrwertsteuer.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der gesamten Maßnahme sind lt. Haushaltsplanentwurf wie folgt angemeldet:
Ansatz 2010
505.000,-€