Beschlussentwurf:

 

1.    Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Maßnahme entsprechend des Rahmenterminplans fortzuführen.

 

3.    Es stehen auf der Finanzstelle 65000170011199, Finanzposition 659600058300, Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 € (davon 500.000 € als Verpflichtungsermächtigung) zur Verfügung. Die darüber hinaus gehenden notwendigen Planungsmittel werden im Rahmen des Haushalts 2025 ff. bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                               Im Auftrag                             Im Auftrag

Richrath                                Lünenbach                           Deppe

                                                                                               (zugleich in Vertretung

                                                                                               des Stadtkämmerers)

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen beabsichtigt den Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord. Mit der Ergänzungsvorlage Nr. 2022/1377/2 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 26.09.2022 beschlossen, einen Neubau an dem Standort „Auf den Heunen“ zu prüfen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zum einen eine technisch-planerische und zum anderen eine wirtschaftliche, vergaberechtliche Machbarkeitsstudie zu erarbeiten.

 

Mit der Vorlage Nr. 2023/2412 wurde dem Rat ein Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie vorgelegt.

 

Das Ziel einer Machbarkeitsstudie ist die Überprüfung möglicher Lösungsansätze für ein Projekt hinsichtlich seiner grundsätzlichen Durchführbarkeit, unter Berücksichtigung der Bedarfe - hier jedoch unter Berücksichtigung realistischer Rahmenbedingungen und Annahmen. Diese Lösungsansätze werden überwiegend exemplarisch/grundsätzlich betrachtet und dargestellt, wie z. B. das Flächenkonzept bzw. die Layoutplanung, anhand welcher die Einschätzung erfolgt, ob ein Baugrundstück grundsätzlich für ein Vorhaben geeignet ist. In dieser Hinsicht unterscheidet sich eine Machbarkeitsstudie von der konkreten Planung des Projekts, die für eine Umsetzung eines Projekts erforderlich ist.

 

Die Machbarkeitsstudie für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord am Standort „Auf den Heunen“ ist inzwischen abgeschlossen. Insgesamt ergibt sich aus der Zusammenschau aller beteiligten Fachdisziplinen durchweg die Bestätigung der Machbarkeit. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass bei derart komplexen Projekten im weiteren Verlauf weitere Absprachen und Anpassungen vorgenommen werden müssen.

 

Im Einzelnen wurden folgende Aspekte beleuchtet:

 

§  Grundstücksrahmenbedingungen:

§  Grundstückseigenschaften,

§  Eigentumsverhältnisse.

 

§  Gutachten und Untersuchungen:

§  Kampfmitteluntersuchung,

§  Baugrunduntersuchung,

§  artenschutzrechtliche Prüfung (ASP),

§  klimaökologisches Gutachten,

§  Bodenschutzkonzept,

§  wasserwirtschaftliche Gutachten,

§  Untersuchung Immissionen - Verkehrslärm,

§  anlagenbezogene Immissionen - Betrieb Feuerwehr/Rettungsdienst,

§  Geruchsimmissionsprognose.

 

§  Planungen:

§  Grünanlagenkonzeption,

§  hochbauliches Konzept,

§  Konzept technische Gebäudeausrüstung/Leitstellentechnik,

§  äußere verkehrliche Erschließung.

 

§  Planungsrecht,

§  Kostenrahmen,

§  Finanzierung,

§  Rahmenterminplan Projektrealisierung,

§  vergaberechtliche Machbarkeit.

 

Unter Berücksichtigung aller oben genannten Teilaspekte ergibt sich die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens.

 

Zur konkreten Finanzierung können derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da der Kostenrahmen bislang nur äußerst überschlägig prognostiziert werden kann und mit größeren Abweichungen nach oben oder unten zu rechnen ist. Fest steht aufgrund des bisher angenommenen Kostenrahmens, dass ein Projekt dieser Größenordnung nicht von der Stadt Leverkusen allein finanziert werden kann. Es kommen verschiedene Finanzierungsmodelle in Betracht, die im weiteren Verlauf noch miteinander verglichen werden müssen. Letztendlich muss eruiert werden, welches dieser Modelle für die Realisierung des Projekts am vorteilhaftesten ist.

 

Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, nicht nur die Planung und den Bau, sondern auch den Gebäudebetrieb durch Dritte erbringen zu lassen. Zur Fortführung der Planung (insbesondere Generalplanung, Projektsteuerung, verschiedene Gutachten, juristische Unterstützung) sind weitere Planungsmittel erforderlich und mit dem Haushalt 2025 ff. bereitzustellen.

 

Alle detaillierten Informationen zu den obenstehenden Punkten sind in der Anlage 1 zusammengefasst. Die Gutachten, Pläne und Darstellungen sind als weitere Anlagen beigefügt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle: 65000170011199 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 2.500.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Die fehlenden Mittel in Höhe von 1.000.000 € werden mit dem Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein