Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Sanierungskonzept für die Infrastruktur der städtischen Friedhöfe, orientiert an den dargestellten Prioritäten und den jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, sukzessive umzusetzen. Die Einzelmaßnahmen sind der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Deppe
Interne Anmerkung
Begründung:
Mit Beschluss vom 10.12.2012 zur Vorlage Nr. 1876/2012 beauftragte der Rat die Verwaltung mit einer Bestandsaufnahme und Wertung des Ist-Zustandes der Infrastruktur der städtischen Friedhöfe (insbesondere Wege- und Wasserleitungsnetz sowie Auf- und Einbauten -ohne Betriebsgebäude und Trauerhallen-). Daraus sollten Maßnahmen abgeleitet und Prioritäten vorgegeben werden, um die Funktionsfähigkeit der Friedhöfe zu erhalten.
Die Beschlussfassung erfolgte vor dem Hintergrund, dass das Wege- und Wasserleitungsnetz der sieben städtischen Friedhöfe über weite Strecken 60 Jahre und älter ist. Manche Anlagen stammen, in unveränderter Form, mutmaßlich noch aus den 20er und 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Um das konkrete
Ausmaß des Sanierungsbedarfs bemessen zu können, hat die Stadt Leverkusen ein
Gutachten zur Infrastruktur der Friedhöfe in Auftrag gegeben, dessen Aussagen
jetzt vorliegen. Das Gutachten ist in einer Kurzfassung und einer Langfassung
zusammen mit den Anhängen zum Gutachten als Anlage beigefügt. Außerdem befinden
sich in der Anlage Pläne zum Bestand und zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Auf Grundlage einer
Bewertungsmatrix verdeutlicht das Gutachten die Zusammenhänge zwischen den
einzelnen ermittelten Schadenskategorien der Wege, deren Funktion und letztlich
den daraus resultierenden, zeitlich abgestuften Maßnahmen. Besondere
Dringlichkeit ist bei den Maßnahmen gegeben, die eine Tendenz zur
Verkehrsunsicherheit haben. Mit entsprechender zeitlicher Verzögerung ist
jedoch in den Folgejahren auch bei den Flächen, die sich momentan noch in einem
annehmbaren Zustand befinden, mit kostenverursachenden Maßnahmen zu rechnen.
Auch die
Wasserversorgung benötigt eine dringende Überarbeitung. Dabei werden die
zukünftige Entwicklung der Friedhöfe und der Stand der Technik berücksichtigt,
ohne die Erreichbarkeit von Wasserstellen über Gebühr einzuschränken oder den
seit Jahrzehnten gewohnten Service zu sehr zurückzufahren. Wie bei den Wegen
wird eine bauabschnittsweise Umsetzung ermöglicht.
Aus dem
Gutachterergebnis werden Maßnahmen abgeleitet und, entsprechend den jeweils zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, jährlich abgearbeitet. Somit stellt das
Gutachten das Grundgerüst für den Handlungsrahmen hinsichtlich der Infrastruktur
auf den Friedhöfen für die nächsten Jahre dar.
Die Gesamtkosten der dringendsten Sanierungsmaßnahmen werden von den Gutachtern nach heutigem Stand auf rd. 812.000 € geschätzt. Davon rd. 259.000 € für die Sanierung von tendenziell verkehrsunsicheren Wegen, also den Wegeflächen die in den Gutachterplänen rot und blau dargestellt sind. Der Rest wird für die Erneuerung der Wasserleitungen benötigt.
Die derzeit noch in einem akzeptabel zu nennenden Zustand befindlichen Wegeflächen (Darstellung gelb/orange) werden sich mit zunehmendem Alter in Richtung des Wegezustandes „rot“ entwickeln. Das bedeutet, dass die Sanierungsmaßnahmen auf den Wegeflächen nicht abgeschlossen sein werden, wenn die derzeitig rot dargestellten Wegebereiche saniert sind.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2723/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, 67, 6712
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vor allem einige Wegeflächen weisen eine deutliche Tendenz zur Verkehrsunsicherheit auf. Viele andere Flächen werden in absehbarer Zeit in einem ähnlich schlechten Zustand sein. Die Wege nicht zu sanieren hätte zur Folge, dass umfangreiche Teile der Friedhöfe für Besucher gesperrt werden müssten. Das marode Wasserleitungsnetz birgt zwar kein Sicherheitsrisiko; die Wasserverluste durch (unter Umständen längere Zeit unentdeckte) Leckagen sind aber erheblich. Ebenso die laufenden Reparaturkosten, wobei die Möglichkeiten, Leckagen zu reparieren, drastisch abnehmen. Ohne funktionierendes Wasserleitungsnetz ist den Grabinhabern keine Grabpflege möglich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 670013100102 -Bereitstellung von Friedhöfen-
Sachkonto 523200 -Aufwand Unterhaltung Infrastruktur
verfügbare Haushaltsmittel 2014: 100.000 € (konsumtiv)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
100.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Durch die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen wird der zukünftige Unterhaltungsaufwand reduziert.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Der Aufwand ist gebührenrelevant und wird über die Friedhofsgebühren refinanziert.